Betriebsrat

Die drei wichtigsten Funktionen des Betriebsrates

Der Betriebsrat wird instrumentalisiert um Informationen von dem Mitarbeiter zu erhalten die für das Herausmanagen wichtig sind, wie z.B. wo die Schwachpunkte des Mitarbeiters liegen, wie er darauf reagiert, bzw. ob er mit einer Rechtsschutzversicherung hat und ob er in der Gewerkschaft ist. Diese Informationen wird der Mitarbeiter der Personalabteilung wohl kaum sagen aber offensichtlich im Vertrauen dem Betriebsrat erzählen und der Betriebsrat gibt es an die Personalabteilung weiter. Das kann der Mitarbeiter nicht überprüfen, beweisen und geschweige denn unterbinden. Diese Schwachstelle nutzt die Personal abzubauende Personalabteilung gnadenlos aus.
 
Die zweite Funktion des Betriebsrates ist die Zeugenfunktion gegen die Mitarbeiter, der aus dem Unternehemen gemanagt werden soll. Die Mitarbeiter gehen davon aus, das der Betriebsrat neutral ist und neutral auch als Zeuge auftreten wird und in einem möglichen Rechsstreit im Ernstfall vor Gericht neutral oder gar positiv für die Wahrheit und den Mitarbeiter aussagen wird. Dem ist leider nicht so. Der Text zur Kündigungsschutzklage sieht immer wieder den Betriebsrat als Zeugen vor, wobei der Betriebsrat auf die Arbeitgeberseite gezogen wird und für das Unternehmen als Zeuge aussagen soll. Das ist das falsche Spiel des Betriebrates mit diesem muß er durch Hilfeleistungen anbieten, durch Vertrauensbildung und zum Reden bringen des Mitarbeiters vertuschen. Es fällt sofort auf, weil es so aufgesetzt ist.
 
Und die dritte Funktion ist das der Betriebsrat die am Herausmanagen beteiligten Personen schützt indem er die Klagen und Beschwerden des Mitarbeiters unterdrückt, nur halbherzig weiterleitet oder Angriffe gegen die am Herausmanagen beteiligten Personen abfängt. Das Ganze hängt wohl damit zusammen, das ein Betriebsrat nicht kontrolliert werden kann, ob er die Betriebsverfassungsgesetze einhält oder nicht und das Unternehmen nur Betriebsratsmitglieder duldet, die bei diesem Spiel mitspielen. Selbst wenn der Nachweis gelingen sollte, daß er die Betriebsverfassungsgesetze nicht eingehalten hat, kann er gerichtlich nicht dafür bestraft und zum Schadensersatz herangezogen werden.

Die besten Sprüche des Betriebsrates

GSB_Betriebsrat_02.pdf
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