Aus der Sicht eines Mitarbeiters liegt ein Verschulden bei Vertragsschluß durch das Unternehmen vor, weil der Mitarbeiter vom Arbeitsvertrag her
einen deutschen Vertrag mit einer deutschen Firma geschlossen hat, aber während der Laufzeit des Arbeitsvertrages das Unternehmen systematisch die deutschen Gesetze gegen ein
amerikanisches Model des Shareholdervalues ausgetauscht worden ist.
Aus Sicht des Unternehmens ist der Arbeitsvertrag nur ein Angebot, seine Leistung zu erfüllen, unter der Voraussetzung, daß der Arbeitnehmer
seine Leistung erfüllt (hat). Und wenn der Arbeitnehmer seine Leistung erfüllt hat, das bestimmt das Unternehmen, bzw. gibt das Unternehmen durch das Personalmanagement vor. Wird das durch das
Performance Management erwartete Ergebnis nicht erreicht, ist der Arbeitsvertrag nicht länger relevant. In guten Zeiten wird der Mitarbeiter geduldet, in schlechten zeiten wird er gekündigt.
Steht ein Gesetz dagegen, daß man den Arbeitsvertrag nicht kündigen kann, dann muß man eben etwas mehr Geld auf den Tisch legen als andere Firmen und schon ist es o.k.