Im Hauptfokus der Einsparungen im Rahmen von Transformation von Unternehmen in ein Shareholdervalue Unternehmen liegen natürlich die Kosten für die Betriebsrente. Hierbei gibt es für einen Arbeitgeber grundsätzlich drei Möglichkeiten Einsparungen vorzunehmen:
1) Während der aktiven Ansparungsphase durch Verändern des Regelwerkes zur Berechnung der Berechnungsbasis für die Höhe der Betriebsrente und Manipulation des Gehaltes, daß in die Berechungsphase einfließt.
2) Während der Ruhephase, vom Austritt des Mitarbeiters aus dem Unternehmen, bis zum Eintritt des Mitarbeiters in die aktive Auszahlungsphase von Betriebsrenten.
3) Während der Auszahlung der Betriebsrente durch mangelnde Anpassung der Auszahlungsbeträge und fehlerhaften Kaufkraftausgleich.